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 Vermietung

 Thomas & Daniel

 Risi

 Postfach 460

 6331 Hünenberg

  079 666 77 93

 

Mobile Bar Vermietung

 

 

Webmaster: Risi Thomas

Stand: 1. März  2010

 

Versicherung:

Die Versicherung ist Sache des Mieters und beginnt vom Aufbau bis zum Abbau der Abrollhütte.

Fehlendes oder defektes Material wird mit dem zur Zeit geltenden Wertes und einem

Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.

 

Reinigung: 

Die Abrollhütte muss in gereinigtem Zustand an den Vermieter zurück gegeben werden.

Falls die Hütte vom Vermieter nachgereinigt werden muss, werden die

Reinigungskosten in Rechnung gestellt. (Fr. 50.- pro P./h)

 

Stellplatz

Die mobile Festhütte benötigt einen wagrechten, festen Untergrund von 10m x 11m.

Nicht vergessen; für das Abrollen muss genügend platz für den LKW

eingerechnet werden.

 

Aufstellen / Abbauen: 

Die Festhütte wird nur vom Vermieter auf- respektiv abgebaut. Der Mieter ist verantwortlich

das sechs Hilfspersonen vor Ort sind. Der Mieter ist für allfällige Beschädigungen

während des Auf / Abbaues am Standort und an Stellplatz vollumfänglich haftbar.

 

Vorabklärungen: 

Der Mieter ist verantwortlich für den Standort, so das keine wichtigen Zufahrten versperrt

werden wie z.B. für Feuerwehr , Rettungsdienst ect. Es ist Sache des Mieters

die erforderlichen Bewilligungen zu den jeweiligen Veranstaltungen einzuholen.

 

Annulation des Vertrages: 

Beim Rücktritt einer Bestellung aus irgendwelchen Gründen werden folgende Anteile verrechnet:

Vertragsbeginn bis 30 Tage vor Auslieferung:             30% der Auftragssumme

30 bis 7 Tage vor Auslieferung:                                 70% der Auftragssumme

Unter 7 Tage vor Auslieferung:                                 90% der Auftragssumme

 

 

Allgemeines:

Es ist untersagt das Dach zu besteigen.

Die Getränke werden vom Mieter organisiert.

Das Grillieren innerhalb der Festhütte ist untersagt.

 

Besucher: