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Stand: 1. März 2010 |
Versicherung: Die Versicherung ist Sache des Mieters und beginnt vom Aufbau bis zum Abbau der Abrollhütte. Fehlendes oder defektes Material wird mit dem zur Zeit geltenden Wertes und einem Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.
Reinigung: Die Abrollhütte muss in gereinigtem Zustand an den Vermieter zurück gegeben werden. Falls die Hütte vom Vermieter nachgereinigt werden muss, werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. (Fr. 50.- pro P./h)
Stellplatz Die mobile Festhütte benötigt einen wagrechten, festen Untergrund von 10m x 11m. Nicht vergessen; für das Abrollen muss genügend platz für den LKW eingerechnet werden.
Aufstellen / Abbauen: Die Festhütte wird nur vom Vermieter auf- respektiv abgebaut. Der Mieter ist verantwortlich das sechs Hilfspersonen vor Ort sind. Der Mieter ist für allfällige Beschädigungen während des Auf / Abbaues am Standort und an Stellplatz vollumfänglich haftbar.
Vorabklärungen: Der Mieter ist verantwortlich für den Standort, so das keine wichtigen Zufahrten versperrt werden wie z.B. für Feuerwehr , Rettungsdienst ect. Es ist Sache des Mieters die erforderlichen Bewilligungen zu den jeweiligen Veranstaltungen einzuholen.
Annulation des Vertrages: Beim Rücktritt einer Bestellung aus irgendwelchen Gründen werden folgende Anteile verrechnet: Vertragsbeginn bis 30 Tage vor Auslieferung: 30% der Auftragssumme 30 bis 7 Tage vor Auslieferung: 70% der Auftragssumme Unter 7 Tage vor Auslieferung: 90% der Auftragssumme
Allgemeines: Es ist untersagt das Dach zu besteigen. Die Getränke werden vom Mieter organisiert. Das Grillieren innerhalb der Festhütte ist untersagt.
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