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Technisches | Mietbedingungen | Zubehör | Fotos | Kontakt | ||||||
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Stand: 1. März 2010 |
Versicherung: Die Versicherung ist Sache des Mieters und beginnt vom Aufbau bis zum Abbau der Bar. Fehlendes oder defektes Material wird mit dem zur Zeit geltenden Wertes und einem Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.
Reinigung: Die Bar muss in gereinigtem Zustand an den Vermieter zurück gegeben werden. Falls die Bar vom Vermieter nachgereinigt werden muss, werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. (Fr. 50.- pro P./h)
Stellplatz Die mobile Bar benötigt einen wagrechten, festen Untergrund von 7m x 10m. Nicht vergessen; für das Abrollen der Bar muss genügend platz für den LKW eingerechnet werden.
Aufstellen / Abbauen: Die Bar wird nur vom Vermieter auf- respektiv abgebaut. Der Mieter ist verantwortlich das zwei Hilfspersonen vor Ort sind. Der Mieter ist für allfällige Beschädigungen während des Auf / Abbaues am Standort und an Stellplatz vollumfänglich haftbar.
Vorabklärungen: Der Mieter ist verantwortlich für den Standort, so das keine wichtigen Zufahrten versperrt werden wie z.B. für Feuerwehr , Rettungsdienst ect. Es ist Sache des Mieters die erforderlichen Bewilligungen zu den jeweiligen Veranstaltungen einzuholen.
Annulation des Vertrages: Beim Rücktritt einer Bestellung aus irgendwelchen Gründen werden folgende Anteile verrechnet: Vertragsbeginn bis 30 Tage vor Auslieferung: 30% der Auftragssumme 30 bis 7 Tage vor Auslieferung: 70% der Auftragssumme Unter 7 Tage vor Auslieferung: 90% der Auftragssumme
Allgemeines: Es ist untersagt das Bardach bzw. Flügeldach zu besteigen. Die Getränke werden vom Mieter organisiert. Beim bestellen von Bierbehältern für den Offenausschank ist darauf zu achten das auch eine Sauerstofflasche mitgeliefert wird. Am Ende eines Festes muss die Musikanlage demontiert und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das Grillieren innerhalb der Bar ist untersagt.
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